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Trockenbau: Subunternehmer, Abschläge und Reverse Charge

Als Glied in der Baukette bekommst du Geld spät und haftest für andere mit. Was bei Abschlägen, Reverse Charge und Nachunternehmern zu beachten ist.

Credit card, Mastercard VISA. Location. CC0, über rawpixel.

Trockenbau ist selten der Auftraggeber und fast immer ein Glied in einer Kette: Bauherr, Generalunternehmer, dein Betrieb, vielleicht noch ein eigener Nachunternehmer. Diese Kette bestimmt, wann du Geld bekommst, welche Steuer auf deiner Rechnung steht und wofür du haftest, ohne es verursacht zu haben.

Die Zahlungskette ist länger als deine Baustelle

Der Bauherr zahlt an den Generalunternehmer, der Generalunternehmer an dich. Jede Stufe hat eigene Prüffristen, eigene Aufmaßtermine und ein eigenes Interesse daran, Geld möglichst lange zu halten. Für dich heißt das: Zahlungsziele addieren sich, während Löhne und Material wöchentlich fällig sind.

Rechne mit dieser Verzögerung, statt sie zu hoffen. Und prüfe, mit wem du es zu tun hast, bevor du Personal auf eine Großbaustelle stellst. Eine Bonitätsauskunft kostet wenig im Verhältnis zu monatelangen Lohnzahlungen für einen Auftraggeber, der am Ende nicht zahlt.

Abschläge nach Aufmaß statt nach Gefühl

Im Trockenbau lässt sich der Leistungsstand gut messen: Ständerwerk gestellt, einseitig beplankt, gedämmt, geschlossen, verspachtelt in der vereinbarten Qualitätsstufe. Genau danach sollten deine Abschläge gehen.

Führe das Aufmaß gemeinsam mit der Bauleitung durch und lass es unterschreiben. Ein gegengezeichnetes Aufmaß beendet die meisten Diskussionen, bevor sie anfangen. Dokumentiere außerdem Behinderungen: Wenn der Estrich nicht liegt oder die Elektrik fehlt, ist das kein Ärgernis, sondern ein Vorgang für deine Akte.

Bei Bauleistungen schuldet der Kunde die Umsatzsteuer

Erbringst du eine Bauleistung an einen Auftraggeber, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, geht die Umsatzsteuerschuld auf ihn über. Deine Rechnung wird dann ohne Steuerausweis gestellt, mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Die Stolperstelle ist der Nachweis. Maßgeblich ist die entsprechende Bescheinigung des Finanzamts, die dein Auftraggeber vorlegt, nicht seine mündliche Aussage. Weist du die Steuer trotzdem aus, schuldest du sie. Rechnest du ohne Steuer ab, obwohl die Voraussetzungen fehlen, ebenfalls. Beides bemerkt in der Regel erst die Betriebsprüfung, und dann ist der Auftraggeber selten noch erreichbar.

Der Steuerabzug bei Bauleistungen trifft auch dich

Unabhängig von der Umsatzsteuer gibt es einen gesetzlichen Steuerabzug bei Bauleistungen: Der unternehmerische Auftraggeber muss einen Teil des Rechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen, wenn ihm keine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt.

Beantrage diese Bescheinigung bei deinem Finanzamt, achte auf ihre Gültigkeitsdauer und schick sie unaufgefordert mit dem Angebot mit. Wer sie vergisst, bekommt weniger Geld, als auf der Rechnung steht, und holt sich den Rest erst über die Veranlagung zurück. Denselben Nachweis solltest du von deinen eigenen Nachunternehmern verlangen.

Für deine Nachunternehmer haftest du mit

Wer Aufträge weitergibt, haftet unter bestimmten Voraussetzungen für Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten seiner Nachunternehmer. Diese Haftung greift unabhängig davon, ob du etwas falsch gemacht hast.

Deshalb gehören in deine Akte für jeden Nachunternehmer: Gewerbeanmeldung, Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkassen, Freistellungsbescheinigung und eine Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohns. Auf der Baustelle kommt die Kontrolle dazu, wer tatsächlich arbeitet. Fremde Leute in deiner Kolonne sind ein Risiko, das bei einer Prüfung sofort auffällt.

Wo wir aufhören

Ob deine Leistung eine Bauleistung im steuerlichen Sinn ist, wie deine Rechnungen formuliert sein müssen und welche Nachweise du von Nachunternehmern brauchst, ist eine steuerliche und rechtliche Einzelfallfrage. Sie gehört zu deiner Steuerberatung und, wo es um Verträge, Haftung und Bauzeit geht, zu deiner Rechtsberatung. Die Ausführungen hier ordnen die Mechanik ein, sie ersetzen diese Beratung nicht.

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