Zahlungsverkehr erklärt

Zwei Angebote für Kartenzahlung wirklich vergleichbar machen

Vier eigene Werte, ein Rechenweg, ein effektiver Satz. So legst du zwei Angebote auf denselben Fall um, statt zwei Werbesätze nebeneinanderzustellen.

Closeup pile euro banknotes. CC0, über rawpixel.

Zwei Angebote nebeneinander, zwei Prozentsätze, und der niedrigere gewinnt. So läuft es meistens, und so entstehen die Verträge, über die man sich später ärgert. Ein Satz ist nur dann eine Aussage, wenn beide Seiten auf denselben Fall gerechnet haben.

Ohne deine eigenen Zahlen ist jeder Vergleich Meinung

Bevor du irgendein Angebot ansiehst, brauchst du vier Werte aus deiner letzten Abrechnung. Sie stehen dort alle, teils musst du sie einmal teilen.

  • Kartenumsatz je Monat, möglichst über ein volles Jahr, damit die Saison mit drin ist
  • Anzahl der Kartenzahlungen im selben Zeitraum
  • Durchschnittsbon, also Kartenumsatz geteilt durch Anzahl der Zahlungen
  • Kartenmix, also die Verteilung auf girocard, Kreditkarten, Firmenkarten und Karten aus dem Ausland

Wer diese vier Werte nicht hat, kann nicht vergleichen, sondern nur glauben. Und wer dir ein Angebot macht, ohne nach ihnen zu fragen, hat geraten.

Der Rechenweg

Nimm jedes Angebot und rechne es auf deinen Fall um, immer in derselben Reihenfolge.

  1. Prozentuale Entgelte: jeden Satz mit dem Teil deines Umsatzes multiplizieren, für den er gilt. Bei einem Mischpreis ist das der ganze Umsatz, bei aufgeschlüsselten Sätzen jeder Anteil einzeln.
  2. Entgelt je Zahlung: den Centbetrag mit der Anzahl deiner Zahlungen multiplizieren, nicht mit dem Umsatz.
  3. Feste Posten: Miete, Service, Mobilfunk und Abrechnung je Gerät auf ein Jahr hochrechnen.
  4. Ereignisabhängige Posten: Rückbelastungen und Ersatzteile grob mit deinen Erfahrungswerten ansetzen.
  5. Alles zusammenzählen und durch deinen Kartenumsatz teilen. Das Ergebnis ist der effektive Satz.

Erst diese eine Zahl darfst du neben die eines anderen Angebots legen.

Der Durchschnittsbon entscheidet, welches Modell gewinnt

Ein fester Centbetrag je Zahlung wiegt umso schwerer, je kleiner dein Bon ist. Bei einer Bäckerei mit vielen kleinen Beträgen kann er den größten Teil der Kosten ausmachen, bei einem Betrieb mit hohen Rechnungen fällt er kaum auf. Genau deshalb sind Angebote mit und ohne Centbetrag nicht direkt vergleichbar.

Unsere eigenen Konditionen zeigen die beiden Bauarten nebeneinander: entweder 1,29 Prozent auf alle Karten ohne Centbetrag, oder 0,79 Prozent je girocard-Zahlung und 1,79 Prozent je Kreditkartenzahlung, jeweils zuzüglich 5 Cent je Zahlung. Alles netto zuzüglich Umsatzsteuer. Welche der beiden Varianten für dich günstiger ist, hängt an deinem Kartenmix und an deinem Durchschnittsbon, nicht am niedrigsten Einzelsatz. Ab 250.000 Euro Jahreskartenumsatz wird ohnehin individuell gerechnet.

Netto und brutto nicht vermischen

Angebote zwischen Betrieben werden netto gemacht. Wenn ein Anbieter Bruttopreise nennt und der andere Nettopreise, hast du einen Unterschied gemessen, den es gar nicht gibt. Rechne beide Angebote auf dieselbe Basis um, bevor du sie ansiehst.

Für dich selbst gilt: Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist der Nettobetrag deine Kostengröße. Bist du es nicht, ist es der Bruttobetrag, und der Regelsteuersatz von 19 Prozent macht den Unterschied spürbar.

Die Fragen, die ein Angebot beantworten muss

Wenn eine dieser Fragen offenbleibt, ist das Angebot nicht vergleichbar, egal wie gut der Satz auf der ersten Seite aussieht.

  • Gilt der genannte Satz für alle Karten oder nur für die häufigste?
  • Was kostet eine Kreditkarte, eine Firmenkarte, eine Karte von außerhalb Europas?
  • Kommt zum Prozentsatz ein Betrag je Zahlung dazu?
  • Welche festen Posten fallen je Gerät und Monat an, welche einmalig?
  • Sind die Preise netto oder brutto?
  • Wie werden Änderungen der Systementgelte weitergegeben?
  • Welche Laufzeit, welche Kündigungsfrist, welche Rückgabepflichten?
  • Wer ist Vertragspartner für die Abwicklung, wer für die Technik, wer vermittelt nur?

Die häufigste Stolperstelle

Der beworbene Satz gilt fast immer für die günstigste Kategorie, meist für girocard. Alles andere steht in einer Anlage, im Preisverzeichnis oder in einem Verweis auf die jeweils gültigen Entgelte. Wer nur die erste Seite vergleicht, vergleicht die Werbung und nicht das Angebot.

Die zweite Stolperstelle ist die Vollständigkeit. Ein Angebot, das dünner ist als das andere, ist selten günstiger, sondern meistens unvollständig. Frag lieber einmal zu viel nach, was zusätzlich anfällt, und lass dir die Antwort schriftlich geben.

Wo wir aufhören

Den Rechenweg und die Fragen kannst du selbst anwenden, dafür brauchst du niemanden. Ob eine Klausel zu Laufzeit, Preisanpassung oder Kündigung in deinem Vertrag wirksam ist, ist eine rechtliche Frage für deine Rechtsberatung. Wie die Entgelte bei dir zu buchen sind, klärt deine Steuerberatung.

Unsicher, was für deinen Betrieb passt?

Wir schauen uns deine Zahlen an und sagen ehrlich, ob sich ein Wechsel überhaupt lohnt. Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.