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Was in einen Arbeitsvertrag gehört

Welche Punkte das Nachweisgesetz verlangt, warum eine Befristung nach Arbeitsbeginn unwirksam ist und welche Klauseln vor Gericht regelmäßig kippen.

Business Meeting. CC0, über stocksnap.

Ein Arbeitsvertrag ist auch mündlich wirksam. Trotzdem musst du die wesentlichen Arbeitsbedingungen niederlegen und aushändigen, das verlangt das Nachweisgesetz, und ein Verstoß ist bußgeldbewehrt. Der einfachste Weg, die Pflicht zu erfüllen, ist ein Vertrag, der die geforderten Punkte ohnehin enthält.

Was hineingehört

  • Namen und Anschriften beider Seiten
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei Befristung das Ende oder die vorhersehbare Dauer
  • Arbeitsort, bei wechselnden Orten der Hinweis darauf
  • Beschreibung der Tätigkeit
  • Höhe und Zusammensetzung des Entgelts, einzeln nach Bestandteilen, dazu Fälligkeit und Auszahlungsweg
  • vereinbarte Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeiten, bei Schichtarbeit das System
  • Dauer des Urlaubs
  • Dauer der Probezeit
  • Verfahren bei der Kündigung, Form, Fristen und der Hinweis auf die Frist für die Kündigungsschutzklage
  • Anspruch auf Fortbildung, soweit vorhanden
  • Angaben zur betrieblichen Altersversorgung, soweit vorhanden
  • Hinweis auf geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen

Für den Nachweis war lange ausschließlich Papier mit eigenhändiger Unterschrift zugelassen. Der Gesetzgeber hat das gelockert. Welche Form heute genügt und für welche Branchen es Ausnahmen gibt, prüfst du am aktuellen Gesetzestext.

Ausgehändigt wird der Nachweis von dir, unaufgefordert und in den gesetzlich vorgesehenen Fristen nach Beschäftigungsbeginn. Die Fristen unterscheiden sich je nach Angabe und stehen im Nachweisgesetz. Ein Vertrag, der alles auf einmal enthält und am ersten Tag übergeben wird, erledigt sie ohne weiteres Nachdenken.

Befristung: der Fehler, der sich nicht reparieren lässt

Eine Befristung braucht die Schriftform, und sie muss unterschrieben vorliegen, bevor die Arbeit beginnt. Wird der Vertrag erst nach dem ersten Arbeitstag unterschrieben, ist die Befristung unwirksam und das Arbeitsverhältnis läuft unbefristet weiter. Kein Nachreichen, keine Heilung.

Das passiert selten aus Nachlässigkeit und meistens aus Freundlichkeit: Jemand springt kurzfristig ein, der Papierkram folgt später. Genau dieser Ablauf kostet die Befristung.

Probezeit und Kündigungsfristen

Die Probezeit verkürzt die Kündigungsfrist, ihre Höchstdauer steht im Gesetz. Ein rechtsfreier Raum ist sie deshalb nicht: Der Kündigungsschutz für Schwangere gilt von Anfang an, ebenso das Verbot diskriminierender Kündigungen. Der besondere Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen greift dagegen erst nach einer Wartezeit, die im Sozialgesetzbuch steht. Bei einem befristeten Vertrag muss die Probezeit im Verhältnis zur Laufzeit stehen, sonst ist sie angreifbar.

Die gesetzlichen Kündigungsfristen verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit, und zwar nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Vertraglich darfst du längere Fristen vereinbaren, aber die Frist für die Arbeitnehmerseite darf nicht länger sein als deine eigene. Klauseln, die das umdrehen, sind unwirksam.

Klauseln, die regelmäßig kippen

Eine Pauschale wie „mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten“ hält vor Gericht in der Regel nicht, weil nicht erkennbar ist, worauf sich die beschäftigte Person einlässt. Wer Mehrarbeit abgelten will, muss ihren Umfang benennen und begrenzen.

Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche verfallen, wenn sie nicht rechtzeitig geltend gemacht werden, müssen den Mindestlohn und die Haftung für Vorsatz ausdrücklich ausnehmen. Fehlt das, fällt die ganze Klausel, und zwar zu deinen Lasten.

Ähnlich ist es bei Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen und bei Vertragsstrafen: Sie sind möglich, aber nur mit klarer Staffelung und angemessener Höhe. Genau deshalb ist ein aus dem Netz kopierter Vertrag riskant. Er enthält oft Formulierungen, die früher üblich waren und inzwischen unwirksam sind.

Auch ein Vorbehalt, die Tätigkeit jederzeit beliebig zu ändern, geht zu weit. Eine Versetzungsklausel muss sich auf gleichwertige Tätigkeiten beschränken, sonst hilft sie dir im Ernstfall nicht.

Ergänzungen gehören dokumentiert

Ändern sich wesentliche Bedingungen, etwa die Arbeitszeit oder das Entgelt, ist die Änderung ebenfalls nachzuweisen. Eine kurze Ergänzung zum Vertrag reicht dafür aus. Was nur mündlich vereinbart wurde, existiert im Streitfall nicht.

Wo die Beratung anfängt

Vertragsgestaltung ist Rechtsberatung. Ein Muster kann als Gerüst dienen, die Prüfung deines Falls ersetzt es nicht. Lass den ersten Vertrag einmal anwaltlich durchsehen. Er wird zur Vorlage für alle weiteren, und Fehler darin vervielfältigen sich mit jeder Einstellung.

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