Die digitale Speisekarte ist die einzige Karte, die sich ändern lässt, ohne dass etwas nachgedruckt wird. Preise, gestrichene Gerichte, Tageskarte, Saisonwechsel: alles am selben Nachmittag erledigt. Der Aufwand verschwindet dabei nicht, er wandert nur von der Druckerei in die Pflege.
Und sie ersetzt die gedruckte Karte nicht, sie ergänzt sie. Wer beides zusammen denkt, hat einen Vorteil. Wer die Papierkarte abschafft, verliert Gäste.
Die Pflichtangaben wandern mit
Was auf der gedruckten Karte stehen muss, muss auch digital dort stehen, wo das Gericht angeboten wird. Preise sind Endpreise inklusive Umsatzsteuer. Bei Getränken gehört die Ausschankmenge dazu. Allergene und kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe müssen erkennbar sein. Ein Verweissystem mit Fußnoten ist dabei zulässig, solange der Schlüssel dazu mit der Karte ausgeliefert wird.
Die häufigste Stolperstelle ist eine ausgelagerte Allergenliste als Extraseite. Die Angabe muss auffindbar sein, wenn der Gast das Gericht liest. Wie das in deinem Fall auszusehen hat, klärst du besser mit der Lebensmittelüberwachung als mit dem Anbieter der Software.
Nicht jeder Gast kann den Code nutzen
Kein Smartphone, leerer Akku, kein Empfang im Gewölbekeller, schlechte Augen, keine Lust: Für all diese Fälle brauchst du gedruckte Karten am Tresen. Das ist kein Rückschritt, sondern die Voraussetzung dafür, dass die digitale Karte überhaupt funktionieren darf.
Für die Seite selbst gelten dieselben Grundsätze wie für jede gute Website: ausreichender Kontrast, Text, der sich vergrößern lässt, und eine Struktur, die auch vorgelesen werden kann. Ein PDF ist dafür die schlechteste aller Lösungen, weil es auf dem Handy gezoomt werden muss und für Vorleseprogramme kaum brauchbar ist. Eine schlichte Webseite ist die beste. Ob dein Betrieb unter die gesetzlichen Anforderungen an barrierefreie digitale Angebote fällt, hängt von Größe und Angebot ab. Einordnen kann das die Kammer, verbindlich klärst du es mit deiner Rechtsberatung.
Kein Zwang zur App, kein Sammeln nebenbei
Der Gast will die Karte lesen, nicht einwilligen. Eine Karte, die erst nach einer Anmeldung, einer App-Installation oder einer Zustimmung zu Werbung erscheint, ist ein Ärgernis und datenschutzrechtlich heikel. Lade die Karte ohne Umweg, ohne Konto und ohne Verfolgung des Verhaltens.
Am besten liegt die Karte auf deiner eigenen Domain. Dann bestimmst du, was dort passiert, und der Link funktioniert auch noch, wenn du den Anbieter wechselst.
Der Code muss länger halten als die Karte
Ein QR-Code auf dem Tisch ist gedruckt und lässt sich nicht ändern. Deshalb darf er niemals direkt auf eine Datei zeigen, die du beim nächsten Saisonwechsel neu hochlädst. Er zeigt auf eine kurze, feste Adresse deiner Domain, und was dort ausgeliefert wird, tauschst du im Hintergrund.
Prüfe außerdem die Ladezeit über das Mobilfunknetz, nicht über dein WLAN. Eine Karte mit großen Bildern, die an einem vollen Abend nicht lädt, kostet dich Bestellungen, und der Service muss doppelt erklären.
Aufgeklebte Codes sind angreifbar
Aufkleber werden überklebt. Das ist eine bekannte Betrugsmasche, besonders dort, wo ein Code zu einer Zahlung führt. Der Gast landet auf einer fremden Seite, gibt Daten ein, und der Ärger kommt zu dir zurück.
Drucke den Code deshalb fest auf Karte, Tischaufsteller oder Untersetzer statt ihn zu kleben, kontrolliere die Codes regelmäßig, und sorge dafür, dass dein Personal weiß, welche Adresse angezeigt werden muss. Ein Blick auf die Domain im Browser reicht als Kontrolle.
Karte lesen ist nicht Bestellen ist nicht Bezahlen
Diese drei Schritte werden gern in einem Atemzug verkauft und sind drei verschiedene Entscheidungen mit unterschiedlichen Folgen für Ablauf, Personal und Kasse. Fang mit der Karte an. Sie ist die einfachste Stufe, sie kostet wenig, und du siehst am Verhalten deiner Gäste, ob die nächste Stufe überhaupt gewünscht ist.
Wenn später über den Tisch bezahlt werden soll, bleibt das Terminal am Tisch die Alternative, die jeder Gast versteht und die niemanden ausschließt.
Wo wir aufhören
Welche Kennzeichnungen dein Angebot genau braucht und ob dich die Anforderungen an barrierefreie digitale Angebote treffen, sind rechtliche Fragen. Sie gehören zur Lebensmittelüberwachung, zur Kammer und zu deiner Rechtsberatung. Wir ordnen hier ein, wir beraten nicht.
