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Das gerichtliche Mahnverfahren Schritt für Schritt

Vom Antrag bis zum Vollstreckungsbescheid: wie das gerichtliche Mahnverfahren abläuft, was es kostet und woran Anträge in der Praxis scheitern.

Writing Papers. CC0, über stocksnap.

Wenn Mahnungen nicht mehr wirken, führt der nächste Schritt nicht sofort in einen Prozess. Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein weitgehend automatisierter Weg zu einem vollstreckbaren Titel, der ohne Anwalt und ohne Verhandlung auskommt, solange der Schuldner nicht widerspricht.

Was der Mahnbescheid ist und was nicht

Das Mahngericht prüft nicht, ob deine Forderung besteht. Es prüft, ob der Antrag formal vollständig ist, und stellt den Bescheid dann zu. Ein Mahnbescheid ist also keine Bestätigung, dass du recht hast, sondern eine Aufforderung, an deren Nichtbeantwortung Rechtsfolgen hängen.

Zuständig ist in der Regel ein zentrales Mahngericht des Bundeslandes, in dem du deinen Sitz hast. Für den Antrag gibt es amtliche Vordrucke; praktisch führt der Weg über das offizielle Online-Formular der Mahngerichte, das den Antrag in maschinell lesbarer Form erzeugt. Rechtsanwälte und Inkassodienstleister müssen ihn ohnehin maschinell lesbar einreichen.

Der Ablauf bis zum Titel

Nach dem Antrag und der Zahlung der Gerichtsgebühr wird der Mahnbescheid zugestellt. Ab Zustellung läuft die Widerspruchsfrist, die im Bescheid selbst genannt ist. Widerspricht der Schuldner nicht, kannst du den Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit ihm hast du den Titel, aus dem vollstreckt werden kann. Der Schuldner kann dagegen noch Einspruch einlegen; dann geht die Sache ins Streitverfahren, der Titel bleibt zunächst bestehen.

Hier liegt die Stolperstelle, an der die meisten Verfahren einschlafen: Der Vollstreckungsbescheid kommt nicht von allein. Du musst ihn beantragen, und dafür gilt wiederum eine Frist. Trage dir den Termin ein, sobald die Nachricht über die Zustellung des Mahnbescheids bei dir liegt.

Ein Widerspruch macht daraus einen Prozess

Der Schuldner muss seinen Widerspruch nicht begründen, und er kostet ihn zunächst nichts. Genau deshalb wirkt das Verfahren nur bei Forderungen, über die niemand ernsthaft streitet.

Nach einem Widerspruch geht es nur weiter, wenn du die Abgabe an das Streitgericht beantragst und die weiteren Kosten einzahlst. Dann zählen Unterlagen: Vertrag oder Auftragsbestätigung, Lieferschein, Abnahmeprotokoll, Stundenzettel, Schriftverkehr. Wer bis dahin nichts dokumentiert hat, merkt es an genau dieser Stelle.

Kosten und wer sie am Ende trägt

Die Gerichtsgebühr richtet sich nach der Höhe der Forderung und wird von dir vorgeschossen. Sie gehört zu den Kosten, die der Schuldner im Erfolgsfall zu tragen hat, und wird im Antrag als Nebenforderung mit aufgeführt. Den aktuellen Betrag nennen dir das Mahngericht und das Kostenverzeichnis.

Wirtschaftlich ist das eine Wette auf die Zahlungsfähigkeit deines Schuldners. Ist bei ihm nichts zu holen, hast du am Ende einen Titel und die verauslagten Kosten. Ein Anwalt ist im Mahnverfahren nicht vorgeschrieben, im Streitverfahren vor dem Landgericht dagegen schon.

Die Angaben, an denen Anträge scheitern

Der Schuldner muss exakt bezeichnet sein: bei Gesellschaften mit Rechtsform und gesetzlichem Vertreter, bei Einzelunternehmen mit dem bürgerlichen Namen, immer mit zustellfähiger Anschrift. Eine Zustellung, die nicht ankommt, hält das gesamte Verfahren an, und der Fantasiename vom Firmenschild hilft dabei nicht weiter.

Der Anspruch wird mit Rechnungsnummer und Datum bezeichnet. Zinsen, Mahnkosten und die Gerichtsgebühr trägst du gleich als Nebenforderungen ein, weil das Nachschieben später aufwendig ist. Prüfe außerdem, ob die Forderung überhaupt noch durchsetzbar ist: Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, und die Zustellung des Mahnbescheids ist eines der Mittel, die den Ablauf hemmen.

Wann sich der Weg lohnt

Er lohnt sich, wenn die Forderung unstreitig ist, der Schuldner erreichbar und vermutlich zahlungsfähig, aber schlicht nicht reagiert. Er lohnt sich nicht, wenn über Qualität oder Umfang deiner Leistung gestritten wird. Dann landest du ohnehin im Streitverfahren und solltest gleich dort ansetzen.

Ein Titel allein bringt außerdem noch kein Geld. Die Vollstreckung ist ein eigener Schritt mit eigenen Kosten, von der Kontopfändung bis zur Vermögensauskunft. Dafür wirkt ein Titel lange und hält die Forderung am Leben, auch wenn sich die Lage des Schuldners erst später bessert.

Wo wir aufhören

Ob dein Fall für das Mahnverfahren taugt, wie der Antrag zu formulieren ist und welche Fristen konkret laufen, beantwortet die Rechtsberatung. Wir beschreiben hier den Ablauf, damit du die richtige Frage stellen und die Antwort einordnen kannst.

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