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Verjährung von Forderungen: was zum Jahresende zu tun ist

Eine verjährte Forderung ist nicht weg, nur nicht mehr durchsetzbar. Wann die Frist läuft, was sie anhält, warum Mahnen nichts bringt und was im Dezember ansteht.

Business Papers. CC0, über stocksnap.

Eine verjährte Forderung ist nicht verschwunden. Sie ist nur nicht mehr durchsetzbar, sobald der Schuldner sich darauf beruft. Das klingt nach einem Detail, entscheidet aber darüber, ob du im Dezember eine Liste durchgehst oder im Januar Geld abschreibst.

Verjährt heißt nicht erloschen

Der Anspruch bleibt bestehen. Der Schuldner bekommt lediglich ein dauerhaftes Recht, die Zahlung zu verweigern. Er muss es aktiv geltend machen, denn kein Gericht prüft die Verjährung von sich aus. Wer trotz Verjährung zahlt, kann das Geld nicht zurückfordern, auch wenn er von der Verjährung nichts wusste.

Praktisch bedeutet das: Du darfst eine verjährte Forderung weiter anmahnen. Du darfst nur nicht darauf setzen, sie vor Gericht durchzusetzen. Und du solltest damit rechnen, dass der Schuldner die Einrede erhebt, sobald ihn jemand darauf hinweist.

Die Regelfrist und ihr eigenwilliger Beginn

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt aber nicht am Tag der Rechnung, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du von den Umständen und von der Person des Schuldners Kenntnis hattest.

Deshalb laufen sämtliche Forderungen eines Kalenderjahres auf denselben Stichtag zu, unabhängig davon, ob die Rechnung im Januar oder im Dezember gestellt wurde. Der Jahreswechsel ist der eigentliche Taktgeber im Forderungsmanagement, nicht das Rechnungsdatum.

Für bestimmte Ansprüche gelten abweichende Fristen, etwa bei Bauleistungen, bei Rechten an Grundstücken oder bei Forderungen, für die es bereits einen Titel gibt. Welche Frist in deinem Fall gilt und wie lang sie ist, steht im Gesetzestext und gehört im Zweifel zu deiner Rechtsberatung.

Was die Frist anhält und was nicht

Der häufigste und teuerste Irrtum lautet: Eine Mahnung hemmt die Verjährung. Sie tut es nicht. Du kannst mahnen, so oft du willst, die Frist läuft unbeeindruckt weiter. Auch eine freundliche Erinnerung, eine erneut zugeschickte Rechnungskopie oder ein Anruf ändern daran nichts.

Gehemmt wird die Frist, wenn ernsthaft über die Forderung verhandelt wird, und wenn du sie gerichtlich geltend machst, also über einen Mahnbescheid oder eine Klage. Hemmung heißt: Dieser Zeitraum wird nicht mitgerechnet, die Uhr steht still und läuft anschließend weiter.

Neu zu laufen beginnt die Frist dagegen, wenn der Schuldner die Forderung anerkennt. Dafür genügt eine Abschlagszahlung, eine Bitte um Ratenzahlung oder eine gestellte Sicherheit. Eine einzige Teilzahlung ist damit mehr wert als ein ganzer Stapel Mahnungen. Halte solche Vorgänge schriftlich fest, sonst kannst du sie später nicht belegen.

Was zum Jahresende ansteht

Sortiere die offenen Posten nach dem Jahr, in dem die Forderung entstanden ist. Alles aus dem ältesten Jahrgang, der noch offen ist, braucht vor dem Jahreswechsel eine Entscheidung: durchsetzen, vergleichen oder bewusst abschreiben. Wer diese Liste nie sortiert, verliert Forderungen still und ohne es zu merken.

Wer die Verjährung stoppen will, muss rechtzeitig etwas auf den Weg bringen. Beim gerichtlichen Mahnverfahren zählt der Eingang bei Gericht, eine spätere Zustellung wirkt auf diesen Zeitpunkt zurück, solange die Verzögerung nicht von dir zu vertreten ist. Wer erst zwischen den Feiertagen anfängt, verschenkt genau diesen Puffer.

Forderungen, die gar nicht erst entstehen

Verjährung ist ein Thema für alles, was auf Rechnung mit Zahlungsziel läuft. Wer sofort kassiert, hat keinen offenen Posten, der altern könnte. Bei Kartenzahlung ist der Betrag in den garantierten Verfahren mit der Autorisierung zugesagt. Eine Rückbelastung bleibt danach nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen möglich.

Es lohnt sich, die eigene Kundschaft daraufhin durchzusehen. Ein Teil der Rechnungen mit Zahlungsziel existiert nur aus Gewohnheit, weil es immer so war, und nicht, weil jemand danach gefragt hätte.

Wo wir aufhören

Welche Frist für eine bestimmte Forderung gilt, ob eine Handlung die Verjährung hemmt oder neu beginnen lässt und wie ein Vergleich zu formulieren ist, sind Rechtsfragen. Sie gehören zu deiner Rechtsberatung. Die Bewertung und die Ausbuchung der Forderung gehören zu deiner Steuerberatung. Dieser Beitrag ordnet ein, er berät nicht.

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