Der Geschäftsführer ist kein besonders wichtiger Angestellter, sondern das Organ der Gesellschaft. Er handelt, und die GmbH ist gebunden. Aus dieser Stellung folgen Pflichten, die auch dann bestehen, wenn die Gesellschafter etwas anderes wollen, und eine persönliche Haftung, die von der beschränkten Haftung der Gesellschaft gerade nicht gedeckt ist.
Zwei Ebenen, die oft verwechselt werden
Die Organstellung entsteht durch den Bestellungsbeschluss der Gesellschafter und endet durch Abberufung, die grundsätzlich jederzeit möglich ist. Davon getrennt steht der Anstellungsvertrag mit Vergütung, Urlaub und Kündigungsfrist. Wer abberufen wird, ist sofort kein Geschäftsführer mehr, sein Anstellungsvertrag läuft aber weiter, bis er eigens beendet wird. Beides in einem Dokument zu vermischen, ist eine der häufigsten Ursachen für Streit beim Ausscheiden.
Nach außen ist die Vertretungsmacht unbeschränkbar
Im Außenverhältnis kann der Geschäftsführer die Gesellschaft in jeder Sache verpflichten. Beschränkungen aus dem Gesellschaftsvertrag oder einem Zustimmungskatalog wirken nur intern. Unterschreibt er einen Vertrag, obwohl die Gesellschafter hätten zustimmen müssen, ist der Vertrag trotzdem wirksam. Der Geschäftsführer haftet der Gesellschaft für den Schaden, der Vertragspartner behält seinen Anspruch.
Nach außen zählt allein, was im Handelsregister steht: Einzel- oder Gesamtvertretung und eine etwaige Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens, also die Erlaubnis, Geschäfte zwischen sich selbst und der Gesellschaft abzuschließen.
Weisungen sind bindend, aber nicht grenzenlos
Anders als der Vorstand einer AG ist der GmbH-Geschäftsführer den Gesellschaftern gegenüber weisungsgebunden. Einen ordnungsgemäßen Beschluss muss er ausführen, auch wenn er ihn unternehmerisch für falsch hält, und die Ausführung entlastet ihn im Innenverhältnis.
Die Grenze liegt dort, wo die Weisung gegen Gesetz oder Satzung verstößt. Löhne auszahlen, ohne die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, den Insolvenzantrag hinauszögern, das Stammkapital angreifen: Solche Weisungen darf er nicht ausführen. Der Satz, die Gesellschafter hätten es so gewollt, trägt in diesen Fällen nicht.
Die Pflichten, die persönlich treffen
- Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung in der jeweils vorgeschriebenen Form
- Steuern anmelden und abführen; bei Verletzung droht die Haftung für die Steuerschuld der Gesellschaft
- Sozialversicherungsbeiträge abführen; das Vorenthalten des Arbeitnehmeranteils ist strafbewehrt
- Das Stammkapital erhalten und Auszahlungen unterlassen, die es angreifen
- In der Krise Antrag stellen und keine Zahlungen mehr leisten, die nach Eintritt der Insolvenzreife verboten sind
Diese Pflichten hängen nicht am Titel. Wer die Geschäfte tatsächlich führt, ohne bestellt zu sein, wird als faktischer Geschäftsführer behandelt und haftet mit. Der eingetragene Strohmann verliert dadurch nichts, er kommt nur nicht allein in die Verantwortung.
Mehrere Geschäftsführer teilen die Arbeit, nicht die Verantwortung
Eine schriftliche Ressortverteilung ist sinnvoll und wird von den Gerichten anerkannt. Sie verwandelt die Handlungspflicht aber nur in eine Überwachungspflicht, sie hebt sie nicht auf. Wer bemerkt, dass im Ressort des Kollegen Steuern nicht abgeführt werden, muss eingreifen. Die Aussage, dafür sei jemand anderes zuständig gewesen, hilft nicht weiter.
Beim Ausscheiden an das Register denken
Die Abberufung wirkt sofort. Solange die Änderung aber nicht im Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht ist, kann sich ein Dritter, der davon nichts weiß, weiter auf die alte Eintragung berufen. Wer geht, sollte deshalb selbst kontrollieren, dass die Anmeldung beim Register läuft, und ebenso Bankvollmachten, Zugänge und Terminalfreigaben mitnehmen lassen.
Wo die Beratung anfängt
Ob im Einzelfall eine Pflichtverletzung vorliegt, wie ein Zustimmungskatalog formuliert wird und ob eine Vermögensschaden-Haftpflicht für Organe sinnvoll ist, sind rechtliche Fragen. Sie gehören zu deiner Rechtsberatung, die steuerliche Seite zu deiner Steuerberatung. Hier steht, wie die Rollen verteilt sind, nicht die Bewertung deines Falls.
