Die Prokura ist die weitreichendste Vollmacht, die das Handelsrecht kennt. Ihr Umfang steht im Gesetz und lässt sich gegenüber Dritten nicht einschränken. Wer sie erteilt, gibt einer Person die Möglichkeit, den Betrieb in nahezu jeder Frage zu verpflichten, und zwar auch dann, wenn intern etwas ganz anderes vereinbart ist.
Wer sie erteilen kann
Prokura erteilt nur ein Kaufmann, also ein im Handelsregister eingetragener Betrieb: e.K., OHG, KG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG. Ein Kleingewerbetreibender ohne Eintrag kann keine Prokura erteilen, sondern nur eine Vollmacht nach bürgerlichem Recht. Die Erteilung muss ausdrücklich erfolgen, durch den Inhaber oder das Vertretungsorgan persönlich. Stillschweigend, durch bloßes Gewährenlassen, entsteht keine Prokura.
Was ein Prokurist darf
Der Prokurist darf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte vornehmen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Das ist bewusst weit gefasst und schließt Geschäfte ein, die in diesem konkreten Betrieb unüblich sind: Personal einstellen und entlassen, Waren und Maschinen kaufen, Kredite aufnehmen, Prozesse führen, Dauerverträge abschließen und kündigen. Der Vertragspartner muss nicht prüfen, ob das Geschäft zum Unternehmensgegenstand passt. Genau darin liegt der Zweck der Prokura: Der Verkehr soll sich auf sie verlassen können, ohne nachzufragen.
Die Grenzen
- Grundstücke veräußern oder belasten darf der Prokurist nur mit besonderer Ermächtigung.
- Grundlagengeschäfte bleiben beim Inhaber: Anmeldungen zum Handelsregister, die Erteilung von Prokura, die Aufnahme von Gesellschaftern, die Auflösung der Gesellschaft, der Verkauf des Unternehmens.
- Auch die Unterzeichnung des Jahresabschlusses und der Insolvenzantrag gehören nicht dazu.
Alles andere lässt sich nur intern beschränken. Die Anweisung, ohne Rücksprache nichts Größeres zu bestellen, bindet den Prokuristen gegenüber dem Betrieb. Nach außen ist die Bestellung wirksam. Ein Verstoß begründet Schadensersatz, er macht das Geschäft nicht rückgängig.
Einzeln, gemeinsam oder für eine Niederlassung
Möglich sind Einzelprokura, Gesamtprokura, bei der zwei Prokuristen oder ein Prokurist gemeinsam mit einem Geschäftsführer zeichnen, und die auf eine Niederlassung beschränkte Filialprokura. Die Gesamtprokura ist das praktische Mittel, um Handlungsfähigkeit zu schaffen, ohne das gesamte Risiko auf eine Person zu legen. Sie muss allerdings so im Handelsregister eingetragen sein, sonst wirkt die Bindung nach außen nicht.
Eintragung, Widerruf und die Unterschrift
Die Prokura wird ins Handelsregister eingetragen, die Eintragung wirkt aber nur deklaratorisch: Wirksam ist die Prokura schon mit der Erteilung. Beim Widerruf dreht sich die Wirkung des Registers gegen dich. Der Widerruf ist jederzeit und ohne Begründung möglich und wirkt sofort. Solange die Löschung aber nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, darf ein Dritter, der nichts davon weiß, sich weiter auf die eingetragene Prokura verlassen. Die Löschung anzumelden ist deshalb keine Aufräumarbeit für später, sondern der eigentliche Schutz.
Der Prokurist zeichnet mit einem Zusatz, der die Prokura kenntlich macht, üblicherweise ppa. vor dem Namen. Fehlt der Zusatz, ist die Vertretung trotzdem wirksam; er dient der Klarheit, nicht der Gültigkeit. Ein Punkt überrascht viele: Die Prokura erlischt nicht mit dem Tod des Inhabers. Der Betrieb soll weiterlaufen können, während die Erbfolge geklärt wird. Die Erben können sie widerrufen, müssen es aber tun.
Was das im Alltag bedeutet
Willst du wissen, ob dein Gegenüber unterschreiben darf, hilft der Registerauszug, in dem Prokuristen aufgeführt sind. Und wenn du selbst Prokura erteilst, kläre vorher, welche Verträge diese Person abschließen soll. Ein Prokurist kann einen Miet-, Liefer- oder Zahlungsdienstleistungsvertrag verbindlich zeichnen, auch wenn er intern nur für den Einkauf gedacht war.
Wo die Beratung anfängt
Ob die Prokura in deinem Fall das richtige Werkzeug ist, wie sie erteilt und angemeldet wird und was bei Streit über ihre Grenzen gilt, klärt deine Rechtsberatung. Hier steht der Mechanismus, nicht die Bewertung deines Einzelfalls.
