Ob jemand für die Schulden eines Betriebs mit seinem privaten Vermögen geradesteht, entscheidet sich an zwei Stellen: an der Rechtsform und am eigenen Verhalten. Die Rechtsform legt den Grundfall fest, das Verhalten kann ihn wieder aushebeln.
Deshalb reicht es nicht, sich zu merken, dass eine GmbH beschränkt haftet. Interessant sind die Stellen, an denen die Beschränkung im Alltag nicht greift, und davon gibt es mehr, als der Name der Rechtsform vermuten lässt.
Zwei Ebenen, nicht eine
Auf der ersten Ebene haftet in jeder Rechtsform das Unternehmen selbst, mit allem was ihm gehört: Warenbestand, Fahrzeuge, Guthaben, offene Forderungen. Das ist überall gleich.
Die zweite Ebene entscheidet, ob ein Gläubiger darüber hinaus auf das Privatvermögen der Beteiligten zugreifen darf, wenn das Unternehmen nicht zahlen kann. An dieser Ebene trennen sich die Rechtsformen.
Einzelunternehmen und Personengesellschaften: ein Vermögen
Beim Einzelunternehmen gibt es keine zweite Person neben dir. Betrieblich und privat ist steuerlich getrennt, haftungsrechtlich nicht. Für einen Gläubiger ist das ein Topf.
Bei GbR und OHG haften die Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Gesamtschuldnerisch heißt: Der Gläubiger sucht sich aus, wen er in Anspruch nimmt, und kann von dieser einen Person alles verlangen. Ob und wie die Gesellschafter untereinander ausgleichen, ist sein Problem nicht.
Die KG teilt die Haftung auf. Der Komplementär haftet wie ein OHG-Gesellschafter, der Kommanditist nur bis zu der Haftsumme, die für ihn im Handelsregister eingetragen ist. Die Stolperstelle liegt im Rückweg: Wird die Einlage entnommen oder zurückgezahlt, lebt die Haftung des Kommanditisten in dieser Höhe wieder auf.
Kapitalgesellschaften: getrenntes Vermögen
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG sind eigene Rechtspersonen. Sie schließen die Verträge, sie schulden das Geld, sie haften. Die Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich nicht, sie riskieren ihre Einlage.
Das Kapital, das dafür hineingehört, beträgt bei der GmbH mindestens 25.000 Euro, wovon vor der Anmeldung ein gesetzlich bestimmter Teil eingezahlt sein muss. Die UG startet ab 1 Euro und muss dafür 25 Prozent ihres Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis sie das Stammkapital einer GmbH erreicht. Die AG braucht 50.000 Euro Grundkapital.
Ein verbreitetes Missverständnis dazu: Dieses Kapital ist kein Notgroschen, der auf dem Konto liegen bleibt. Es darf und soll arbeiten. Es beschreibt, was am Anfang eingelegt wurde, nicht was später vorhanden ist.
Die GmbH und Co. KG nutzt genau diese Trennung. Komplementärin ist eine GmbH, damit haftet keine natürliche Person unbeschränkt.
Wo die Beschränkung im Alltag nicht greift
- Bürgschaft und Mithaftung: Bank, Vermieter und Leasinggeber verlangen sie regelmäßig, gerade von jungen Gesellschaften.
- Eigenes schädigendes Handeln: Wer selbst einen Schaden verursacht, haftet dafür auch dann, wenn er als Geschäftsführer gehandelt hat.
- Lohnsteuer und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung: Werden sie nicht abgeführt, trifft es die Geschäftsführung persönlich.
- Insolvenzreife: der verspätete Antrag und Zahlungen, die danach noch geleistet werden.
- Vermischung von Gesellschafts- und Privatvermögen. Dazu gibt es einen eigenen Beitrag über die Durchgriffshaftung.
Der erste Punkt ist der häufigste. Eine Haftungsbeschränkung wirkt gegenüber allen, die nichts anderes vereinbart haben. Gegenüber dem Vertragspartner, der eine persönliche Bürgschaft zur Bedingung gemacht hat, wirkt sie nicht. Wer eine Bürgschaft unterschreibt, sollte wissen, welchen Teil seiner Haftungsbeschränkung er damit zurückgibt.
Die Geschäftsführung haftet in zwei Richtungen
Nach innen haftet sie der Gesellschaft gegenüber, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten verletzt. Nach außen haftet sie in den oben genannten Fällen unmittelbar gegenüber Dritten.
Eine Weisung der Gesellschafter entlastet nicht überall, bei Steuern und Sozialabgaben entlastet sie gar nicht. Wer die Geschäftsführung übernimmt, übernimmt persönliche Pflichten, unabhängig davon, wem die Anteile gehören. Das ist der Grund, warum die Position in einer Familiengesellschaft niemand nebenbei übernehmen sollte.
Versicherung ersetzt keine Rechtsform
Eine Betriebshaftpflicht deckt bestimmte Schäden bis zu einer vereinbarten Summe. Sie beschränkt keine Haftung, sie zahlt in bestimmten Fällen. Umgekehrt ersetzt die Rechtsform keine Versicherung: Eine GmbH schützt dein Privatvermögen, sie ersetzt keinen Schaden. Beides gehört zusammen, keins von beiden ersetzt das andere.
Wo wir aufhören
Welche Haftungsrisiken in deinem Betrieb wirklich zählen und wie eine Vertragsklausel oder eine Bürgschaftserklärung im Einzelfall zu bewerten ist, ist eine Frage für deine Rechtsberatung. Die steuerlichen Folgen der Rechtsform gehören zu deiner Steuerberatung. Dieser Beitrag ordnet ein, er ersetzt keine Prüfung deines Falls.
