Zahlungsverkehr erklärt

Das Händlerentgelt und seine drei Bestandteile

Interchange, Systementgelt, Marge: Das Händlerentgelt ist eine Summe aus drei Teilen. Warum diese Zerlegung die ehrlichste Darstellung ist und was die Marge bezahlt.

Closeup pile euro banknotes. CC0, über rawpixel.

Was du je Kartenzahlung zahlst, heißt im Vertrag Händlerentgelt, auf englischsprachigen Abrechnungen Merchant Service Charge. Es sieht aus wie ein Preis, ist aber eine Summe aus drei Teilen, von denen dein Anbieter nur einen selbst bestimmt.

Die drei Schichten

Ganz unten liegt das Interchange-Entgelt, das an die Bank der Kundschaft geht. Darüber liegen die Entgelte des Kartensystems für Netz, Regelwerk und Lizenz. Erst darüber liegt die Marge des Anbieters, mit dem du den Vertrag hast.

Die ersten beiden Schichten kauft dein Anbieter zu Bedingungen ein, die er nicht beeinflusst und die am Markt für alle praktisch gleich sind. Die dritte Schicht ist sein Geschäft und der einzige Teil, über den ein Preisgespräch überhaupt geführt werden kann.

Warum diese Zerlegung die ehrlichste Darstellung ist

Wer dir nur eine Prozentzahl nennt, nennt dir eine Summe ohne Zusammensetzung. Wer dir sagt, wie viel Einkauf und wie viel eigene Marge darin steckt, nennt dir seine eigene Leistung. Nur die zweite Aussage lässt sich mit einem anderen Angebot vergleichen, ohne dass ihr über Annahmen zum Kartenmix streitet.

Das gilt auch dann, wenn du am Ende einen einzigen Satz haben willst. Du kannst einen Mischpreis wählen und trotzdem wissen wollen, wie er zustande kommt.

Was die Marge bezahlt

  • Vertrag, Einrichtung und Anmeldung deiner Akzeptanzstelle
  • Betrieb der Strecke vom Terminal bis zur Einreichung beim Acquirer
  • Abrechnung, Auszahlung und die Unterlagen für deine Buchhaltung
  • Störungsdienst, Ersatzgerät, erreichbare Ansprechpartner
  • Bearbeitung von Rückbelastungen und Nachweisanforderungen
  • Ausfallrisiko: Der Acquirer haftet gegenüber dem Kartensystem, wenn ein Betrieb nicht mehr erreichbar ist und Erstattungen offenbleiben

Die Stolperstelle liegt darin, dass diese Leistungen unterschiedlich verteilt sein können. Bei einem Anbieter steckt der Störungsdienst in der Marge, beim nächsten in einem Grundentgelt daneben. Ein Vergleich, der nur den Prozentsatz betrachtet, vergleicht deshalb Ungleiches.

Ein Prozentsatz allein sagt nichts

Bevor ein genannter Satz überhaupt eine Bedeutung bekommt, brauchst du drei Angaben: für welche Kartenarten er gilt, ob ein fester Betrag je Zahlung dazukommt und welche laufenden Posten neben dem Umsatzentgelt stehen.

Bei uns lautet die Angabe entweder 1,29 Prozent auf alle Karten ohne Centbetrag oder, nach Kartenart getrennt, 0,79 Prozent je girocard-Zahlung und 1,79 Prozent je Kreditkartenzahlung, jeweils zuzüglich 5 Cent je Zahlung. Alle Angaben netto zuzüglich Umsatzsteuer, ab 250.000 Euro Jahreskartenumsatz wird individuell verhandelt. Der Punkt daran ist nicht die Höhe, sondern das Format: Satz, Geltungsbereich, Betrag je Zahlung, Steuer. In dieser Form ist eine Preisangabe prüfbar.

Was nicht im Händlerentgelt steckt

Das Händlerentgelt ist der Teil, der am Umsatz hängt. Daneben kann es Posten geben, die unabhängig davon anfallen: Bereitstellung oder Miete eines Terminals, Grundentgelte, Entgelte für einzelne Vorgänge. Sie gehören in denselben Vergleich, aber nicht in denselben Prozentsatz. Wer sie hineinrechnet, macht den Satz vom Umsatz abhängig und vergleicht später Äpfel mit Birnen.

Wie du dein tatsächliches Entgelt nachrechnest

Nimm eine abgeschlossene Abrechnungsperiode, teile die Summe aller Entgelte durch den Kartenumsatz derselben Periode. Heraus kommt dein tatsächlicher Satz. Diese Zahl ist aussagekräftiger als jede Angabe in einem Angebot, weil dein Kartenmix bereits darin steckt.

Wiederhole die Rechnung für eine zweite Periode, bevor du Schlüsse ziehst. Ein einzelner Monat mit ungewöhnlich vielen Firmen- oder Auslandskarten verzerrt das Bild in beide Richtungen.

Wo wir aufhören

Wie die Bestandteile in deinem Vertrag benannt sind und was eine Klausel zur Preisanpassung im Einzelfall erlaubt, steht im Vertragstext. Wird es strittig, ist das eine Frage für deine Rechtsberatung. Wie du die Entgelte buchst und wie sie umsatzsteuerlich zu behandeln sind, gehört zu deiner Steuerberatung.

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