Die Preisangabenverordnung regelt, wie Preise gegenüber Verbrauchern anzugeben sind. Sie berührt die Kartenzahlung an einer Stelle, die regelmäßig unterschätzt wird.
Der Grundsatz
Anzugeben ist der Gesamtpreis, also der Preis einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile. Preise müssen eindeutig, leicht erkennbar und deutlich lesbar sein.
Der Sinn ist einfach: Was an der Kasse verlangt wird, darf nicht höher sein als das, was ausgezeichnet war.
Die Verbindung zur Kartenzahlung
Wer für Kartenzahlung einen Aufschlag verlangt, hätte damit einen Preisbestandteil, der nicht im ausgezeichneten Preis steckt. Unabhängig davon, dass ein solcher Aufschlag für die gängigen Verbraucherkarten ohnehin nicht zulässig ist, entstünde hier ein zweites Problem.
Umgekehrt ist es unkritisch: Ein Rabatt für ein bestimmtes Zahlungsmittel führt zu einem niedrigeren Preis als ausgezeichnet, und damit gibt es keine Überraschung.
Was das im Alltag bedeutet
Die Preisliste an der Wand und der Betrag am Terminal müssen zusammenpassen. Wer mit Pfand, Servicezuschlägen oder ähnlichem arbeitet, sollte das klar auszeichnen, damit es an der Kasse keine Diskussion gibt.
Für die Gastronomie mit unterschiedlichen Preisen innen und außen gelten eigene Fragen, die hier zu weit führen würden.
Wo wir aufhören
Wie du deine Preise konkret auszuzeichnen hast, ob eine Ausnahme greift und was für deine Branche im Detail gilt, ist eine rechtliche Frage. Sie gehört zu einer rechtlichen Beratung, nicht zu deinem Terminalanbieter.
Was wir beitragen: Das Terminal zeigt genau den Betrag, den die Kasse schickt oder der eingegeben wird. Es rechnet nichts hinzu.
