Beim Stammkapital halten sich zwei Missverständnisse hartnäckig: dass der Betrag unangetastet auf dem Konto liegen bleiben muss, und dass er im Ernstfall die Gläubiger bezahlt. Beides stimmt nicht. Stammkapital ist eine Ziffer im Gesellschaftsvertrag und auf der Passivseite der Bilanz. Es ist kein reservierter Geldtopf, sondern eine Rechengröße, an der gemessen wird, wie viel Vermögen in der Gesellschaft bleiben muss.
Wie hoch das Kapital sein muss
Die GmbH braucht 25.000 Euro Stammkapital. Die UG (haftungsbeschränkt) kommt mit 1 Euro aus, muss dafür aber 25 Prozent ihres Jahresüberschusses zurücklegen, bis sie das Kapital einer GmbH erreicht hat. Die AG setzt 50.000 Euro Grundkapital voraus. Personengesellschaften wie GbR, OHG und KG kennen kein gesetzliches Mindestkapital, weil dort Menschen mit ihrem Privatvermögen einstehen.
Diese Beträge sind Untergrenzen, keine Empfehlung. Wer einen Laden mit Warenlager, Mietkaution und Erstausstattung eröffnet, braucht mehr Geld als das Gesetz verlangt. Wie viel Kapital dein Vorhaben trägt, beantwortet der Finanzplan, nicht das Gesetz.
Was bei der Anmeldung eingezahlt sein muss
Bei der Bargründung einer GmbH muss zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht das gesamte Kapital auf dem Konto liegen. Auf jeden einzelnen Geschäftsanteil ist ein Mindestanteil zu leisten, und insgesamt muss ein Mindestbetrag erreicht sein, den das Gesetz an das gesetzliche Mindeststammkapital koppelt, nicht an das tatsächlich vereinbarte Kapital. Wer mit mehr als dem Mindestkapital gründet, muss also nicht anteilig mehr einzahlen. Die genauen Werte stehen im GmbH-Gesetz und sind dort zu prüfen. Der Rest verschwindet nicht, sondern bleibt eine offene Forderung der Gesellschaft gegen ihre Gesellschafter. Sie kann später eingefordert werden, in der Insolvenz vom Verwalter, und das oft noch lange nach der Gründung. Wie lange dieser Anspruch durchsetzbar bleibt, richtet sich nach der Verjährungsregel des GmbH-Gesetzes; die Frist ist dort zu prüfen.
Die UG folgt einer strengeren Regel: Ihr Kapital muss vollständig in Geld eingezahlt sein, bevor die Anmeldung möglich ist. Teilzahlungen gibt es dort nicht.
Wofür du das Geld ausgeben darfst
Sobald das Kapital eingezahlt ist, gehört es der Gesellschaft und darf für den Betrieb verwendet werden: Waren, Miete, Kaution, Geräte, Löhne, Versicherungen. Genau dafür ist es da. Wer das Kapital unberührt liegen lässt, um es für den Notfall zu behalten, hat den Zweck verfehlt und finanziert den Start aus einer anderen Quelle.
Die Grenze heißt Kapitalerhaltung. Was rechnerisch dem Stammkapital entspricht, darf nicht an die Gesellschafter zurückfließen. Eine Zahlung an einen Gesellschafter, die das Vermögen unter die Stammkapitalziffer drückt, ist keine Entnahme, sondern eine verbotene Rückzahlung. Sie muss erstattet werden, und die Geschäftsführung steht dafür persönlich gerade. Das trifft auch scheinbar harmlose Fälle: ein zinsloses Darlehen an den Gesellschafter, eine überhöhte Miete für Räume, die ihm gehören, ein Firmenwagen für die Ehepartnerin ohne Gegenleistung.
Die Stolperstelle: eingezahlt heißt nicht erbracht
Der teuerste Fehler passiert in den Wochen nach der Gründung. Das Geld wird auf das Konto der Gesellschaft in Gründung eingezahlt, das Notariat reicht die Anmeldung ein, und kurz darauf holt sich ein Gesellschafter den Betrag als Darlehen zurück oder verkauft der jungen Gesellschaft sein altes Fahrzeug. Wirtschaftlich ist die Einlage dann nie bei der Gesellschaft angekommen. Sie gilt als nicht erbracht und ist ein zweites Mal zu zahlen, oft erst Jahre später und dann gegenüber einem Insolvenzverwalter.
Ebenso heikel sind Einzahlungen vor dem Notartermin, Bareinzahlungen ohne sauberen Beleg und die Vermischung mit dem Privatkonto. Der Nachweis geht an das Registergericht, und er muss den Stand zum Zeitpunkt der Anmeldung abbilden. Ein Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass das Geld nur kurz da war, ist kein Nachweis, sondern ein Problem.
Was das Kapital nach außen aussagt
Das Stammkapital steht im Handelsregister, und dort liest es jeder nach: Vermieter, Lieferanten, Banken, Leasinggeber. Eine Gesellschaft mit sehr geringem Kapital bekommt regelmäßig Vorkasse, Kautionen und persönliche Bürgschaften vorgelegt. Das ist keine Schikane, sondern eine Reaktion auf die veröffentlichte Zahl. Wer diese Gespräche vermeiden will, gründet mit einem Kapital, das zur Größe des Vorhabens passt, statt mit dem Minimum.
Wo wir aufhören
Welche Kapitalausstattung zu deinem Betrieb passt, wie die Einzahlung im Einzelfall nachzuweisen ist und ob eine bestimmte Zahlung an einen Gesellschafter zulässig war, sind Fragen für dein Notariat, deine Steuerberatung und im Streitfall für die Rechtsberatung. Wir ordnen hier ein, wir beraten nicht.
