Ein Umzug ist eine der wenigen Leistungen, bei denen der endgültige Preis erst feststeht, wenn die Arbeit fertig ist. Der Kunde steht dann in einer leeren oder vollen Wohnung, das Team will nach Hause, und genau in diesem Moment soll Geld fließen. Wer diesen Moment vorbereitet, spart sich den größten Teil der Streitigkeiten seiner Branche.
Festpreis oder Abrechnung nach Aufwand
Beide Modelle sind üblich, und beide haben ihre Falle. Der Festpreis setzt eine Besichtigung voraus, bei der wirklich alles gesehen wurde, inklusive Keller, Dachboden und Garage. Die Abrechnung nach Aufwand setzt voraus, dass Beginn, Pausen und Ende dokumentiert werden, sonst diskutierst du am Abend über eine halbe Stunde.
Was den Streit fast immer auslöst, ist die Mischform: Festpreis vereinbart, aber mit Bedingungen im Kleingedruckten. Wenn du Bedingungen an den Festpreis knüpfst, gehören sie in den Auftrag, nicht in ein Gespräch an der Haustür.
Nachträge gehören besprochen, bevor getragen wird
Die Halteverbotszone wurde nicht eingerichtet, der Aufzug ist defekt, aus der einen Etage sind zwei geworden, und im Keller steht doppelt so viel wie besichtigt. Das sind echte Mehrleistungen, und sie dürfen berechnet werden.
Der Fehler ist der Zeitpunkt. Wer den Nachtrag erst auf der Schlussrechnung sichtbar macht, verhandelt aus der schwächsten Position. Sprich die Abweichung an, sobald sie sichtbar wird, halte sie kurz schriftlich fest und lass sie bestätigen, notfalls auf dem Tablet mit Unterschrift oder per Nachricht. Ein bestätigter Nachtrag ist eine Vereinbarung, ein unbestätigter ist eine Behauptung.
Bargeld ist beim Umzug das größere Problem
Traditionell wird bar bezahlt. Damit fährt ein Team abends mit hohen Summen durch die Gegend, und niemand kann später belegen, wer wie viel übergeben hat. Kartenzahlung am Möbelwagen löst beides: Der Betrag ist dokumentiert, der Beleg geht digital an den Kunden, und in der Kasse liegt nichts, das jemanden reizt.
Praktisch bewährt sich, den Zahlvorgang zum festen Teil der Übergabe zu machen. Erst der gemeinsame Rundgang durch die Wohnung, dann das Protokoll, dann die Zahlung. In dieser Reihenfolge, weil danach niemand mehr etwas findet, das er vorher hätte sagen können.
Ohne eigenes Netz geht nichts
Das WLAN des Kunden ist zum Zeitpunkt des Umzugs abgebaut, und Treppenhäuser und Keller sind für den Mobilfunk kein leichtes Gelände. Ein Terminal mit eigener Mobilfunkverbindung ist deshalb Grundausstattung, kein Zubehör. Prüfe vor dem ersten Einsatz, wie sich das Gerät verhält, wenn die Verbindung mitten in der Zahlung abreißt, und wie du dann erkennst, ob die Zahlung durchgelaufen ist.
Zweite Selbstverständlichkeit, die im Alltag doch vergessen wird: Ein Ladekabel im Fahrzeug. Ein leeres Terminal am Ende eines langen Tages kostet dich genau den Betrag, um den es geht.
Wer zahlt, ist nicht immer, wer einzieht
Bei beruflich bedingten Umzügen erstattet häufig der Arbeitgeber oder eine Behörde. Dann braucht der Kunde eine Rechnung, die auf den richtigen Namen läuft und die Leistung so beschreibt, dass die Erstattungsstelle sie akzeptiert. Eine Quittung über einen Gesamtbetrag reicht dafür in der Regel nicht.
Kläre vor dem Termin, ob privat oder dienstlich abgerechnet wird und wer Rechnungsempfänger ist. Eine nachträgliche Änderung des Rechnungsempfängers ist möglich, macht aber Arbeit und wirkt auf die Erstattungsstelle nie gut.
Schäden und die Zahlung, die zurückgehalten wird
Ein Kratzer im Schrank, und der Kunde will nicht zahlen. Sinnvoll ist ein Schadenprotokoll direkt vor Ort mit Foto, dazu die Zahlung des unstrittigen Teils. Damit bleibt die Schadensfrage eine Schadensfrage und wird nicht zum Hebel über die ganze Rechnung.
Wichtig zu wissen: Die Haftung im Umzugsverkehr ist gesetzlich begrenzt. Beim Umzug für einen Verbraucher bemisst sich der Höchstbetrag nicht nach dem Gewicht des Guts, sondern nach dem Laderaum, der für den Umzug benötigt wird. Die genaue Berechnung und die Frage, wann eine Anzeige des Schadens noch rechtzeitig ist, stehen im Gesetz und gehören in deine Auftragsbedingungen.
Wo wir aufhören
Wie deine Auftragsbedingungen formuliert sein müssen, welche Haftungsgrenzen gelten und wie ein Nachtrag im Streitfall bewertet wird, sind rechtliche Fragen. Sie gehören zu deiner Rechtsberatung, die steuerliche Seite zu deiner Steuerberatung.
