Vorkasse und Nachnahme sind die beiden ältesten Antworten auf dieselbe Frage: Wer geht in Vorleistung. Bei der Vorkasse ist es die Kundschaft, bei der Nachnahme der Transporteur, der dein Geld an der Haustür einsammelt. Beide Zahlarten gelten als altmodisch, und beide haben immer noch Fälle, in denen sie die richtige Wahl sind.
Vorkasse: der Preis ist der Abbruch
Bei Vorkasse lieferst du erst nach Zahlungseingang. Es gibt keinen Ausfall, keine Rückbelastung und kein Mahnwesen. Bezahlt wird der Vorteil an einer anderen Stelle: Ein Teil der Bestellungen kommt gar nicht zustande, ein weiterer Teil bleibt unbezahlt liegen, und der Rest wartet, bis die Überweisung da ist.
Dazu kommt Arbeit, die niemand einplant. Beträge landen ohne Bestellnummer auf dem Konto, Kunden überweisen zu wenig oder zu viel, und bei Lieferunfähigkeit musst du Geld zurücküberweisen, das du schon hattest. Wer Vorkasse anbietet, braucht eine saubere Referenz auf der Rechnung und jemanden, der den Kontoeingang täglich zuordnet.
Wo Vorkasse akzeptiert wird
Es gibt Situationen, in denen niemand darüber diskutiert: Sonderanfertigungen und Bestellungen nach Maß, Vorbestellungen für Ware, die erst beschafft wird, Neukunden ohne jede Vorgeschichte bei größeren Beträgen und Aufträge, für die du selbst Material einkaufen musst. Im Handwerk ist die Anzahlung die abgeschwächte Form davon: ein Teil vorab, der Rest nach Abnahme.
Die Echtzeitüberweisung hat den größten Nachteil der Vorkasse entschärft. Wenn das Geld innerhalb von Sekunden gutgeschrieben ist, wartet niemand mehr tagelang auf den Versand. Genau deshalb lohnt es sich, im Bezahlfenster darauf hinzuweisen.
Nachnahme: bezahlt wird an der Tür
Bei der Nachnahme kassiert der Zusteller den Betrag und der Transporteur überweist ihn an dich. Du gibst die Ware also aus der Hand, bevor du das Geld hast, und verlässt dich darauf, dass jemand anderes es einsammelt. Für dich entstehen Entgelte beim Transporteur, für den Empfänger kommt an der Tür ein weiterer Betrag dazu.
Das eigentliche Risiko ist die Annahmeverweigerung. Wird nicht angenommen, geht die Sendung zurück, du zahlst die Fracht in beide Richtungen, die Verpackung ist geöffnet, und die Ware kommt oft nicht mehr als neuwertig zurück. Bei verderblicher Ware ist der Schaden vollständig.
Hinzu kommt der Streit im Türrahmen: Der Empfänger darf vor der Zahlung nicht prüfen, was in der Sendung ist, und Bargeld an der Tür ist bei vielen Zustellern nur eingeschränkt vorgesehen. Für Erstbestellungen unbekannter Kunden ist Nachnahme deshalb heute selten die beste Antwort.
Was du gegenüber der Kundschaft beachten musst
Entgelte für eine Zahlart müssen vor Vertragsschluss klar erkennbar sein, nicht erst im letzten Schritt der Bestellung. Für gängige unbare Zahlarten sind Aufschläge zudem nur eingeschränkt zulässig. Was du in deinem Fall verlangen darfst, klärst du mit deiner Rechtsberatung, bevor es im Shop steht.
Unabhängig davon bleibt das Widerrufsrecht im Fernabsatz bestehen. Es hängt nicht an der Zahlart. Bei Vorkasse heißt das: Du hast das Geld bereits und musst es nach einem wirksamen Widerruf zurückzahlen, auch wenn dir die Rückgabe der Ware noch fehlt. Wie lange du zurückhalten darfst und unter welchen Voraussetzungen, gehört ebenfalls in die Rechtsberatung.
Die nüchterne Einordnung
Vorkasse ist ein Werkzeug für Fälle mit echtem Ausfallrisiko und für Ware, die du sonst nicht wieder los wirst. Nachnahme ist ein Werkzeug für Sendungen an Empfänger, die dir keine andere Zahlart anbieten wollen. Als Standardzahlart taugt beides nicht mehr, weil daneben Zahlwege stehen, die sofort verbindlich sind: Kartenzahlung bei Übergabe, Echtzeitüberweisung vor dem Versand, Anzahlung statt vollem Vorabbetrag.
Wo wir aufhören
Welche Hinweise dein Bestellvorgang braucht, welche Entgelte du weitergeben darfst und wie du im Widerrufsfall abrechnest, sind rechtliche Fragen. Sie gehören zu deiner Rechtsberatung, die steuerliche Behandlung von Anzahlungen zu deiner Steuerberatung.
